LKW-Haftpflichtversicherung

Eine LKW-Haftpflichtversicherung ist in in Deutschland und zahlreichen anderen Staaten der Erde eine staatlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.

Der Bereich der Kraftfahrzeugversicherungen besteht allerdings nicht nur aus dieser gesetzlichen LKW-Haftpflichtversicherung, sondern aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Eine LKW-Haftpflichtversicherung ist dabei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche aber wehrt die Fahrzeugversicherung ab – was eine sonstige wichtige Aufgabe dieser Versicherung ist.

Die absolut notwendige LKW-Haftpflichtversicherung

also die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge – ein Muss, um sein KFZ im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen

Wer seinen Lastkraftwagen trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine LKW-Haftpflichtversicherung fährt und einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Besitzstand. Das gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. U.a. muss man praktisch auch mit einer Strafe für die fehlende LKW-Haftpflichtversicherung rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Geldstrafe führen u. a. die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine LKW-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann des Weiteren zur gesetzlichen LKW-Haftpflichtversicherung auch noch LKW Kaskoversicherungen abschließen.

Die LKW-Haftpflichtversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Die Haftpflicht ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr verschuldet.

LKW-HaftpflichtversicherungHierbei kann es sich nur um Blechschäden, aber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Aufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflicht bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Verschuldet man jedoch beispielsweise einen Unfall, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war; trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die KFZ Haftpflicht tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kaskoversicherung, kann ein Teil der Unkosten seiner Versicherung übernehmen.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Haftpflichtversicherungen im Grundsatz nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckung von maximal 50 Mio. Euro bei Schäden am Vermögen und eine Oberste Grenze von 7,5 Mio. ? bei Personenschäden (pro Person) vor.

Wie hoch der Schaden ist stellt ein Sachverständigen fest, den die Versicherungsgesellschaft beauftragt. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Gutachter zu beauftragen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Versicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Besonders bei der Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, aber auch bei der Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif; wenn er vor dem Abschluss einen umfangreichen Lkw-Versicherung Tarifvergleich erstellt. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.

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